Allgemeine Bestimmungen

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Allgemeine Bestimmungen:

Es gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimm-Verbandes in der aktuellen Fassung. Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die WB des Deutschen Behindertensportverbandes anzuwenden.

Bei besonderen Wettersituationen oder Wassertemperaturen, die laut WB eine Durchführung des Wettkampfes nicht zulassen, wird der Wettkampf entweder verschoben oder er muss ausfallen.

Teilnahmeberechtigung für alle Wettkämpfe

Teilnahmeberechtigt sind die Mitglieder von Vereinen / SGs, die einem dem DSV angeschlossenen Landesverband angehören und im Besitz der Verbandsrechte sind, sowie Athleten, deren nationale Verbände der FINA angehören und deren Start- und Verbandsrechte sie besitzen.

Zusammen mit der Meldung müssen die Vereine eine Versicherung abgeben, dass die von ihnen gemeldeten Athleten das Startrecht für den Verein haben, die vorgeschriebene Jahreslizenz (nur für Deutsche Teilnehmer) bezahlt wurde und dass sie ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, welches nicht älter als ein Jahr ist. Erfolgt die Abgabe der Meldung per Datenübermittlung nach DSV-Standard und E-Mail-Versand, muss vor Veranstaltungsbeginn die Unterschrift auf dem Meldebogen nachgeholt oder ein unterschriebener Meldebogen (DSV Form) beim Ausrichter abgegeben werden. Ohne unterschriebenen Meldebogen ist der Verein nicht startberechtigt. Das Meldegeld fällt an den DSV.

Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein die Ausschreibung an und erklärt, dass er und die gemeldeten Athleten mit der Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind und auch damit, dass die Wettkampfdaten in Meldeergebnissen und Bestenlisten, auch auf elektronischem Wege veröffentlicht werden.

Zusätzlich erklärt der Verein mit Abgabe der Meldung, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsansprüche des jeweiligen Teilnehmers vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen.

Besondere Bestimmungen für Wettkämpfe 01 und 02 (10 km)

Für die beiden Läufe über 10 km können ca. 50 Teilnehmer im Wettkampf 01 und ca. 50 Teilnehmer im Wettkampf 02 an den Start gehen. In Problemfällen entscheidet der verantwortliche DSV-Trainer für das Freiwasserschwimmen nach Rücksprache mit der Vorsitzenden der DSV-Fachsparte Schwimmen über die Teilnahme.

Laufeinteilung

Die Einteilung erfolgt nach den Meldezeiten. Die Wettkämpfe 3 - 8 werden als Massenstart gestartet.

Bei entsprechendem Meldeaufkommen behält sich der Veranstalter vor, in allen Wettkämpfen, ggf. auch überschreitend, Läufe sinnvoll zusammen zu legen. Bei offensichtlich falschen Meldezeiten (auch bei Meldungen ohne Meldezeit) behält sich der Veranstalter vor, die angegebenen Meldezeiten zu ändern. Dies erfolgt in Absprache mit dem verantwortlichen DSV-Trainer für das Freiwasserschwimmen und der Vorsitzenden der Fachsparte Schwimmen.

Kennzeichnung

Alle Athleten müssen ihre Startnummer auf dem Oberarm und ggf. auf dem Rücken deutlich in wasserfester Tinte anzeigen. Zusätzlich erhalten alle Teilnehmer eine vom Veranstalter gestellte Badekappe, auf der die Startnummer des Athleten notiert ist. Das Tragen dieser Badekappe ist Pflicht. Das vorsätzliche Entfernen der Badekappe wird als grob unsportliches Verhalten durch die Schiedsrichter eingestuft.

 Elektronische Zeitmessung

Es werden zwei Transponder pro Athlet ausgegeben. Ein Transponder ist am linken und einer am rechten Handgelenk mit der Kontaktfläche nach innen zu tragen.

Jeder Verein hinterlegt bei Ausgabe eine Kaution in Höhe von 10,00 € pro Transponder (also 20 € pro Athlet). Bei vollständiger, unversehrter Rückgabe, wird die Kaution sofort und komplett erstattet. Bei fehlenden oder beschädigten, auch eingekürzten Armbändern, werden von der hinterlegten Kaution 10,00 € pro betreffendem Transponder einbehalten. Die Kaution kann sowohl in bar, als auch als Verrechnungsscheck erbracht werden.

Die Ausgabe der Transponder inkl. der Hinterlegung der Kaution erfolgt vereinsweise mit der Ausgabe der Startunterlagen.

Meldungen

Die Meldungen sind grundsätzlich per E-Mail in Form einer DSV-Datei im DSV-Standard an die Meldeanschrift zu senden. Zur Kontrolle ist eine Text- Datei mit den Daten eines Meldebogens und einer Meldeliste beizufügen. Ansonsten können die Meldungen im Ausnahmefall auch per Fax oder Briefpost zugesandt werden. Diese Meldungen sind maschinell oder in Druckschrift auf Meldelisten DSV-Form 102 mit Begleitformular DSV-Form 101 (jeweils in der aktuellen Fassung) anzufertigen. Bitte zu jedem meldenden Verein oder SG eine E-Mail-Anschrift und/oder eine Fax-Nummer angeben, damit dorthin die Meldebestätigungen geschickt werden können.

Meldeanschrift:             Peter Hämmerle
                                 Schneehalde 39
                                 88131 Lindau (B)
                                 Telefon +49 170 2071527
                                 Fax       +49 8382 97072

                                         E-Mail: Peter.Haemmerle@t-online.de

Es werden alle Meldungen berücksichtigt, die am Dienstag, 16. Juni 2015, 20.00 Uhr bei der Meldeanschrift vorliegen. Unvollständige Meldungen oder Meldungen mit nachweislich falschen Angaben werden zurückgewiesen. Die meldenden Vereine werden über den Eingang ihrer Meldung durch eine Meldebestätigung benachrichtigt. Für die Meldebestätigung ist die Angabe einer E-Mail-Adresse grundsätzlich erforderlich. Bei der Zurückweisung einer Meldung werden die Vereine unverzüglich informiert. Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Wettkämpfe verbleibt das Meldegeld beim Ausrichter bzw. Veranstalter.

Der meldende Verein ist für den rechtzeitigen und korrekten Eingang seiner Meldung bei der angegebenen Meldeadresse verantwortlich. Eine Empfangsbestätigung der Meldung wird spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Meldeschluss versandt. Bleibt die Bestätigung aus, so hat der meldende Verein schnellstens, spätestens bis 17. Juni 2015, 24.00 Uhr bei der Meldeadresse selbsttätig Rücksprache zu halten. Erfolgt keine eigenständige Kontaktaufnahme innerhalb der angegebenen Frist, gilt die Meldung als nicht abgegeben.

Meldegeld

Das Meldegeld beträgt für die Wettkämpfe über 10 km 46,00 €, für die Wettkämpfe über 2,5 km 24,00 €, für die Wettkämpfe über 5 km 36,00 €. Für die 3 x 1,25 km Staffel ist ein Meldegeld von 36,00 € pro Staffel fällig. Es ist  auf das Konto des TSV Lindau, Abteilung Schwimmen zu zahlen:

Kontoinhaber:                TSV Lindau Abt. Schwimmen
IBAN:                           DE81 7315 0000 0000 0581 80
BIC:                             BYLADEM1MLM

Vermerk:                       DM Freiwasser 2015 und Vereinsangabe.
Der Einzahlungsbeleg ist bei der Ausgabe der Startunterlagen vorzulegen.

Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung bzw. einzelner Wettkämpfe wird kein Meldegeld zurückgezahlt. Es besteht zudem kein Anspruch auf Ersatz anderer Kosten (wie z.B. Hotel- oder Reisekosten).

Erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM)

Der DSV erhebt ein ENM, wenn Athleten zu einem gemeldeten Wettkampf nicht antreten. Das ENM beträgt 50,00 Euro je Fall. Wird der Athlet spätestens 30 Minuten vor Beginn des 1. Starts an jedem Wettkampftag schriftlich abgemeldet, so entfällt das ENM. Ebenso wird kein ENM erhoben bei Wassertemperaturen, die nicht der WB entsprechen.

Die ENM - pflichtigen Verstöße werden im Wettkampfprotokoll gemäß §§ 135 und 137 WB aufgeführt. Das ENM ist nach Bekanntgabe in den „Amtlichen Mitteilungen“ des DSV auf das Konto des DSV bei der Kasseler Sparkasse, IBAN DE54520503530002065069, BIC HELADEF1KAS, zu überweisen.

Auszeichnungen

Die drei Erstplatzierten in den jeweiligen Klassen erhalten Medaillen. Alle Athleten jeder Wertungsklasse von Platz eins bis acht erhalten eine Urkunde. Urkunden und Medaillen werden nur nachgesandt bei Hinterlegung einer Portogebühr von 10,00 €.

Zeitlimit

In Abänderung zur WB Fachteil Freiwasser § 193, Punkt 14 gilt folgendes Zeitlimit:
In den Wettkämpfen über 2,5 km werden alle Athleten nach einer Stunde und 15 Minuten nach dem Start unabhängig von den Altersklassen aus dem Wasser genommen. In den Wettkämpfen über 5 km werden alle Athleten nach zwei Stunden und dreißig Minuten nach dem Start und unabhängig von den Altersklassen aus dem Wasser genommen.

Kampfgericht

Das Kampfgericht wird vom DSV-Kampfrichterobmann benannt und einberufen.

Haftung

Weder der DSV als Veranstalter, der TSV 1850 Lindau, Abteilung Schwimmen als Ausrichter haften für gesundheitliche Schäden, Unfälle, Diebstähle, Verluste oder Schäden jeglicher Art.

Allgemeine Informationen / Homepage

Der Ausrichter vermittelt alle wichtigen Informationen  zu dieser Veranstaltung, sowohl in der Vorbereitung (Unterkünfte etc.) als auch während und nach der Veranstaltung (Ergebnisdienst, Protokoll) auf seiner Homepage unter: www.dmfreiwasser2015.de

Gemäß § 135 Absatz 11 der WB wird das Protokoll der Veranstaltung allen Vereinen zum Download auf dieser Homepage zur Verfügung gestellt.

Gabi Dörries                                    Ulrike Urbaniak                             Wilfried Fuchs

Vorsitzender der                         Vorsitzende der                        TSV 1850 Lindau,
DSV-Fachsparte Schwimmen         DSV-Fachsparte Masters           Abteilung Schwimmen